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   BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21   

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BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21 (https://dejure.org/2023,8272)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2023 - 2 StR 462/21 (https://dejure.org/2023,8272)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2023 - 2 StR 462/21 (https://dejure.org/2023,8272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 225 StGB
    Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen, Misshandlung Schutzbefohlener, Handlung von Anfang an mit bedingtem Tötungsvorsatz, Zweifelsgrundsatz; Versuch; Unterlassen: Abgrenzung zum positiven Tun; grausame Tatbegehung); Misshandlung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 225 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 StPO, § 211 Abs. 2 StGB, § 225 Abs. 1, Abs. 3 Ziffer 1 StGB, § 225 Abs. 1 StGB, § 225 StGB, § 225 Abs. 1 3. Alternative StGB, § 225 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 52 StGB, § 265 StPO, § 211 StGB

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord durch grausame Tatbegehung; Quälen und rohe Misshandlung des Kindes durch die dauerhaft mangelnde Nahrungszufuhr und verursachtes seelisches Leid wegen fehlender Ansprache und Zuwendung der Mutter und des Stiefvaters

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2 ; StGB § 225 Abs. 1 Alt. 3
    Versuchter Mord durch grausame Tatbegehung; Quälen und rohe Misshandlung des Kindes durch die dauerhaft mangelnde Nahrungszufuhr und verursachtes seelisches Leid wegen fehlender Ansprache und Zuwendung der Mutter und des Stiefvaters

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter Verdeckungsmord: Vorliegen der "anderen" Straftat "Misshandlung Schutzbefohlener"

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigene Tochter verwahrlosen lassen - Mord aus Verdeckungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 600
  • StV 2024, 107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.09.2008 - 2 StR 305/08

    Verfahren gegen Eltern wegen tödlicher Vernachlässigung eines Kleinkindes muss

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    Auch kann für eine Absicht der Eltern, die vorangehende Misshandlung Schutzbefohlener durch den Tod des Opfers zu verdecken, und damit für das Vorliegen des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht sprechen, dass sie - wie hier - niemanden mehr zu dem Kind ließen, weil sie die lebensbedrohliche Verschlechterung des Zustandes des Kindes bemerkten und weil sie die Einschaltung des Jugendamtes fürchteten, und dass sie Dritten gegenüber wahrheitswidrige Angaben zum Gesundheitszustand des Kindes machten (vgl. Senat, Urteil vom 3. September 2008 - 2 StR 305/08, juris Rn. 24).

    Es wird gegebenenfalls auch die Voraussetzungen der "anderen niedrigen Beweggründe" im Sinne des § 211 StGB näher in den Blick nehmen und erörtern können (vgl. Senat, Urteil vom 3. September 2008 - 2 StR 305/08, NStZ-RR 2009, 173).

  • BGH, 22.09.2020 - 6 StR 134/20

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Mordes; Es fehlt an einer für

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    Handelte der Täter bereits von Anfang an mit (bedingtem) Tötungsvorsatz, ist für die Annahme eines Verdeckungsmordes kein Raum (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20; Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342; Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16, NStZ-RR 2017, 209, 210 je mwN; aA MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 255 f.).

    Es fehlt folglich an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen "anderen" Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten; ist diese Möglichkeit nicht auszuschließen, muss sie wegen des Zweifelsgrundsatzes gegebenenfalls zugunsten des Angeklagten angenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    Böswillig im Sinne von § 225 Abs. 1 3. Alternative StGB handelt, wer seine Pflicht für einen anderen zu sorgen, aus einem verwerflichen Beweggrund vernachlässigt; das Gesinnungsmerkmal der Böswilligkeit ist gekennzeichnet durch feindseliges Verhalten aus Bosheit, Lust an fremdem Leid, Hass und anderen verwerflichen Gründen, etwa auch aus Geiz und Eigensucht; Gleichgültigkeit, Abgestumpftheit oder Schwäche sowie Überforderung wegen mangelnder Reife reichen hingegen in der Regel nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 371).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    d) Die versuchte Tötung steht zur vollendeten schweren Misshandlung von A. in Tateinheit (§ 52 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196; vgl. auch Senat, Urteil vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    a) Der Annahme eines Verdeckungsmordes steht grundsätzlich nicht entgegen, dass sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtet (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259, 260 mwN) oder die Tat mit bedingtem Vorsatz und durch Unterlassen begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    Es ist aber weder Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus der detailreich in einer Chronologie nacherzählten Entwicklung von A. die Umstände herauszusuchen, die die Wertung der Strafkammer tragen könnten, noch ist es ihm möglich, der Verurteilung wegen Verdeckungsmordes eine andere als die von der Strafkammer angenommene Verdeckungstat (etwa die festgestellte Körperverletzung) zugrunde zu legen; dem steht auch § 265 StPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, NJW 2011, 1301).
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    a) Der Annahme eines Verdeckungsmordes steht grundsätzlich nicht entgegen, dass sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtet (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259, 260 mwN) oder die Tat mit bedingtem Vorsatz und durch Unterlassen begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730).
  • BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16

    Verdeckungsmord (erforderliche Verdeckung einer anderen Tat: erforderliche Zäsur

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    Handelte der Täter bereits von Anfang an mit (bedingtem) Tötungsvorsatz, ist für die Annahme eines Verdeckungsmordes kein Raum (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20; Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342; Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16, NStZ-RR 2017, 209, 210 je mwN; aA MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 255 f.).
  • BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    Handelte der Täter bereits von Anfang an mit (bedingtem) Tötungsvorsatz, ist für die Annahme eines Verdeckungsmordes kein Raum (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20; Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342; Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16, NStZ-RR 2017, 209, 210 je mwN; aA MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 255 f.).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21
    a) Der Annahme eines Verdeckungsmordes steht grundsätzlich nicht entgegen, dass sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtet (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259, 260 mwN) oder die Tat mit bedingtem Vorsatz und durch Unterlassen begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 608/13

    Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

  • BGH, 29.02.2024 - 4 StR 350/23

    Urteil des Landgerichts Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit

    Bei dieser Würdigung handelt es sich zwar für sich genommen um einen möglichen tatrichterlichen Schluss, den der Senat unabhängig davon, ob er ihn selbst gezogen hätte oder nicht, grundsätzlich hinzunehmen hat (BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 12; Urteil vom 15. März 2023 - 2 StR 462/21 Rn. 18; Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20 Rn. 5).
  • BGH, 28.06.2023 - 6 StR 153/23

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen

    aa) Das Landgericht hat die unter II.2.a und 2.b der Urteilsgründe festgestellten Einzelhandlungen der Angeklagten, die ab Ende Januar 2018 - bereits kurze Zeit nach der Geburt ihrer Tochter - überdauernd bis November 2018 böswillig ihre Pflicht vernachlässigte, für das Kind zu sorgen, aufgrund der zeitlichen, situativen und subjektiven Zusammengehörigkeit zurecht als einheitliche Tat der Misshandlung von Schutzbefohlenen bewertet (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2023 - 2 StR 462/21, Rn. 19 ff.; vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, BGHR StGB § 225 Misshandlung 2; Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 142/22, aaO; jeweils zur Tatvariante des Quälens).
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   BGH, 28.09.2022 - 2 StR 462/21   

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BGH, Entscheidung vom 28. September 2022 - 2 StR 462/21 (https://dejure.org/2022,27950)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der formgerecht und fristgerecht eingelegten Revision

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der formgerecht und fristgerecht eingelegten Revision

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der formgerecht und fristgerecht eingelegten Revision

  • datenbank.nwb.de
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